Fachkräftemangel in der Gesundheitsbranche ist kein neues Thema, aber es gibt Lösungen. Eine davon: Die Beschäftigung internationaler Pflegekräfte und medizin-technischer Fachkräfte im Rahmen eines Anerkennungslehrgangs. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Die Agentur für Arbeit kann während dieser Phase bis zu 100 % der Lohnkosten übernehmen.
Was bedeutet das konkret für Sie als Arbeitgeber?
Wenn Sie, z.B. eine ausländische Pflegekraft beschäftigen, die sich in einem Anerkennungslehrgang befindet, können Sie den Arbeitgeberentgeltzuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser Zuschuss soll die Einarbeitung erleichtern und unterstützt Sie dabei, die Pflegekraft erfolgreich in Ihr Team zu integrieren und sie für die eventuell entstehenden Ausfallzeiten (z.B. Theorieunterricht) absichern.
Je nach Qualifikation, Sprachkenntnissen und individuellem Unterstützungsbedarf der Pflegekraft sind Zuschüsse von bis zu 100 % des Bruttolohns möglich – und das über den gesamten Zeitraum des Anpassungslehrgangs hinweg.
Voraussetzungen für die Förderung:
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Wir begleiten Sie dabei!
Als erfahrene Vermittlungsagentur für internationale Pflegekräfte und medizinisch-technische Fachkräfte unterstützen wir Sie nicht nur bei der Suche und Auswahl geeigneter Kandidat*innen, sondern auch beim Förderantrag und der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie diese Chance, um dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken – mit voller Förderung und verlässlicher Begleitung an Ihrer Seite.
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