Hier möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Leistungen einer Pflegehilfskraft in Anerkennung bei einem Kostenträger abgerechnet werden kann.
Grundsätzliches zur Abrechnung:
Wenn ein ambulanter Pflegedienst, ein Krankenhaus oder ein Altenheim eine Pflegehilfskraft in Anerkennung einstellt (also eine ausländische Pflegekraft, die noch keine volle deutsche Berufsanerkennung hat), hängt die Abrechnungsmöglichkeit davon ab, welche Leistungen die Pflegehelfer*in erbringt – und welche Qualifikation offiziell anerkannt ist.
Entscheidend ist:
Welche Leistungen sind abrechenbar?
1. Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (Pflegeversicherung):
→ Diese Leistungen kann die Pflegehilfskraft für den Pflegedienst ausführen und über die Pflegekasse abrechnen.
2. Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI:
→ Auch diese Leistungen sind abrechenbar.
3. Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI:
→ Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich.
4. Behandlungspflege (nach SGB V, über die Krankenkasse):
→ Der/die Pflegehelfer*in in Anerkennung darf Behandlungspflege NICHT selbstständig durchführen!
ABER:
Zusammengefasst:
Wichtig: Was der Pflegedienst beachten muss
Hier noch ein paar detailliertere Beispiele:
Dokumentation beachten:
Rechtliche Grundlagen – Pflegekräfte in Anerkennung
1. SGB XI – Pflegeversicherung
Bedeutung:
→ Leistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung dürfen von Pflegehelfern (auch in Anerkennung) eigenständig erbracht und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
2. SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Bedeutung:
→ Pflegehelfer in Anerkennung dürfen Behandlungspflege nur unterstützend, nicht eigenverantwortlich durchführen.
→ Abrechnung erfolgt nur, wenn eine anerkannte Fachkraft verantwortlich ist.
3. Pflegeberufegesetz (PflBG)
Bedeutung:
→ Pflegekräfte in Anerkennung sind rechtlich noch keine Pflegefachkräfte, dürfen also bestimmte Aufgaben nicht selbstständig durchführen.
Zusatz: Was sich nach Anerkennung ändert
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.